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Allgemeine Informationen
Die Bücher sind einzubinden und pfleglich zu behandeln. Falls Sie Mängel an einem Buch feststellen, veranlassen Sie einen Vermerk durch den Klassenlehrer. Bei selbst verursachten Schäden haften die Erziehungsberechtigten auch weiterhin. Im Einvernehmen mit dem Elternbeirat wurde festgelegt, dass Bücher je nach Alter und Beschädigung teilweise bzw. voll zu ersetzen sind.
Der Grad der Beschädigung wird in Zukunft am Ende des Schuljahres von Frau Gräf und einem Mitglied des Elternbeirates festgesetzt.