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Allgemeine Informationen
Bitte benachrichtigen Sie die Schule bei Erkrankung entweder telefonisch oder durch einen anderen Schüler. Lassen Sie Ihr Kind bei ansteckenden Krankheiten so lange daheim, bis der Arzt eine Weiterverbreitung der Krankheit ausgeschlossen hat. Legen Sie dann der Schule bitte eine ärztliche Bestätigung vor (z. B. Masern, Windpocken).
Bereits in den ersten Schulwochen ist bei einzelnen Kindern wieder Läusebefall festgestellt worden. Es ist sicherlich auch in Ihrem Interesse, dieses Problem langfristig zu lösen. Wir bitten Sie daher uns bei Rückkehr des Kindes in die Schule eine schriftliche Bestätigung der "Lausfreiheit" vom Arzt vorzulegen.
Sollten Sie Ihr Kind für einige Stunden vom Unterricht befreien wollen, so fragen Sie vorher beim Klassleiter nach. In allen anderen Fällen wenden Sie sich an die Schulleitung. Unterrichtsbefreiungen für Schultage unmittelbar vor oder nach den Ferien zum Zwecke einer Urlaubsreise können aufgrund einer Weisung des Staatsministeriums nicht gewährt werden.